Jede dritte Bürgergeld-sanktion betrifft Haushalte mit Kindern
Im Juni 2025 lebte in fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt mindestens ein minderjähriges Kind. Das geht aus aktuellen zahlen der Bundesagentur für arbeit hervor, über die die „taz“ berichtet. Insgesamt gab es 2.883.181 Bedarfsgemeinschaften, von denen 35.512 haushalte wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen mindestens eine Leistungskürzung erhielten.
Betroffene Kinder in sanktionierten Haushalten
Unter den 35.512 sanktionierten Haushalten befanden sich 11.115 Haushalte, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebte. das entspricht 31,3 Prozent. Die Zahl 11.115 gibt das Minimum der betroffenen Kinder an,da die Statistik lediglich erfasst,ob mindestens ein Kind im Haushalt lebt,nicht aber die genaue Anzahl der Kinder.
Geplante Reformen und Kritik
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen ersten Referentenentwurf zur Reform des Bürgergelds vorgelegt. Der Entwurf sieht schnellere und strengere Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen vor.Künftig könnten auch die Kosten der Unterkunft vollständig gestrichen werden. Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften äußerte in einem am Dienstag veröffentlichten offenen Brief deutliche Kritik an den geplanten Änderungen.
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