Steigende Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen
Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und jugendlichen in Deutschland sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. dies geht aus dem neuen Bundeslagebild hervor, das am Dienstag in Berlin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt wurde.
Zunahme von Online-Delikten
Immer mehr Delikte werden online begangen, darunter Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Beispielsweise stiegen die Fälle von sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. Die vermehrte Internetnutzung begünstigt Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion. Auch die Entwicklung im Bereich der KI erleichtert die Tatbegehung, da Inhalte ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neu generiert werden können.
Entwicklung bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 um 2,7 Prozent auf 41.677 Fälle gesunken,bleiben jedoch auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten einen Höchstwert von 11.515 Fällen, was einem Anstieg von 19,9 Prozent entspricht. Minderjährige machen etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus und sind oft dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen. Die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal ist von zentraler Bedeutung.
Forderungen und Maßnahmen
Bundesinnenminister dobrindt betonte die Notwendigkeit, kinder besser zu schützen, insbesondere in der digitalen Welt. Er forderte Maßnahmen wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren. Holger Münch berichtete, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die EU-Bestrebungen, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Erweiterte Strafverfolgung gefordert
Kerstin Claus erklärte, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt im Netz nicht vollständig abbilden könne. Die sogenannte „sextortion“ nehme drastisch zu, und Cybergrooming betreffe fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. claus forderte, Cybergrooming strafbar zu machen und Sextortion als eigene Sexualstraftat zu erfassen.


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