EuGH stärkt Rechte von transgeschlechtlichen Menschen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen gestärkt. Laut einem Urteil vom Donnerstag sind EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, klare, zugängliche und wirksame Verfahren für die rechtliche Anerkennung der von einer Person gelebten Geschlechtsidentität bereitzustellen.
Hintergrund des urteils
Das Urteil erfolgte auf Anfrage des bulgarischen Obersten Kassationsgerichts, das Zweifel an der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung Bulgariens mit dem Unionsrecht hatte. Der Fall betrifft eine bulgarische Staatsangehörige, die bei ihrer geburt als männlich registriert wurde, heute jedoch als Frau lebt und in Italien eine Hormontherapie begonnen hat.
Rechtliche Auseinandersetzung
Die Frau hatte versucht, ihre Personenstandsdaten in ihrer Geburtsurkunde ändern zu lassen. Trotz ärztlicher Gutachten und gerichtlicher Feststellungen wurde ihr Antrag abgelehnt, da die bulgarische Regelung Änderungen der Angaben zum Geschlecht, Namen und Identifikationsnummer ausschließt.
EuGH-Entscheidung
Der EuGH sieht in der bulgarischen Regelung einen Widerspruch zum Unionsrecht. Die Abweichung zwischen der gelebten Geschlechtsidentität und den Personalausweisdaten könne die Freizügigkeit behindern und erhebliche unannehmlichkeiten verursachen. Das Gericht betonte, dass Beschränkungen der Freizügigkeit nur auf objektiven erwägungen des Allgemeininteresses beruhen dürfen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen. Die bulgarische regelung verstößt somit gegen das Unionsrecht.











