EU-Parlament lehnt verlängerung der E-Privacy-Ausnahme ab
Das EU-Parlament hat am Donnerstag beschlossen, die vorübergehende ausnahme von den E-Privacy-Regeln nicht zu verlängern.Diese Ausnahme erlaubte es Dienstanbietern, freiwillig Online-Kindesmissbrauch zu erkennen. Der Vorschlag der Kommission wurde mit 228 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen abgelehnt.
Verhandlungen über langfristigen rechtlichen Rahmen
Die vorgeschlagene Verlängerung sollte die bestehenden Maßnahmen fortsetzen, während Verhandlungen über einen langfristigen rechtlichen Rahmen zur Prävention und Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch andauern. Das Parlament hatte eine Verlängerung bis August 2027 vorgeschlagen, kürzer als von der kommission vorgesehen. Zudem sollte der Umfang der Maßnahmen enger gefasst werden, um Verhältnismäßigkeit und Zielgerichtetheit zu gewährleisten.
Keine einigung mit dem Rat
Verhandlungen mit dem Rat führten zu keiner Einigung, sodass die vorläufige Regelung nach dem 3. April 2026 auslaufen wird. Die freiwillige Ausnahme war bereits 2024 verlängert worden. Das parlament ist seit November 2023 bereit für Verhandlungen über den dauerhaften Rahmen. Seit der Annahme der Position des Rates im November 2025 laufen die Gespräche über das dauerhafte Gesetz.










