kommunen fordern Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen
Der Deutsche Städte- und gemeindebund (DStGB) fordert ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen. Das vorkaufsrecht sei aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar, sagte der DStGB-Beigeordnete Bernd Düsterdiek der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Vorkaufsrecht als Instrument gegen Problemimmobilien
Düsterdiek betonte, die Ausweitung von städtebaulichen Vorkaufsrechten auf Zwangsversteigerungen könne als zusätzliches Instrument gegen Schrott- beziehungsweise Problemimmobilien Wirkung zeigen. Zwar diene der derzeitige Ausschluss des Vorkaufsrechts dem Gläubigerschutz. Aber auch das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts wäre nach seinen Worten ein besonders schützenswerter Belang.
Forderung nach praxisgerechteren Regelungen
Aus kommunaler Sicht sei es nach Einschätzung des DStGB notwendig,den Erlass von Modernisierungs-,Instandsetzungs- sowie Rückbaugeboten praxisgerechter zu gestalten. Dazu gehörten unter anderem Vereinfachungen bei den Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien sowie ein verpflichtender Ausgleich von wertsteigerungen im Falle des kommunalen Rückbaus einer Problemimmobilie durch den Eigentümer.
Novelle des Baugesetzbuches für Schrottimmobilien gefordert
Auswirkungen auf Stadtquartiere und wohnungsmarkt
mit Blick auf sogenannte Schrottimmobilien forderte Düsterdiek eine Novelle des Baugesetzbuches.leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellten in vielen Kommunen ein Problem dar und führten häufig zu einem Trading-Down-effekt in den betroffenen Stadtquartieren, erklärte er. Zudem werde dem Wohnungsmarkt dadurch dringend benötigter Wohnraum entzogen.










