Rückgang der Bezieher von Asylbewerberleistungen
Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (asylblg) bezogen. Darunter waren etwa 25.200 Personen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Leistungsbezieher um rund zehn Prozent beziehungsweise 52.700 Personen.
Zusammensetzung der Leistungsberechtigten
Leistungsberechtigt sind ausländer,die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Es wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen unterschieden. Am Jahresende 2024 waren 64 Prozent der Regelleistungsempfänger männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent der Empfänger waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent war 65 Jahre oder älter.
Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent),gefolgt von Europa (31 Prozent) und Afrika (17 Prozent). Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien mit 14 prozent, Afghanistan mit elf Prozent und der Irak mit sieben Prozent. Fünf Prozent aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine.
Besondere Leistungen nach dem AsylbLG
Neben den Regelleistungen können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Dazu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen nach dem 5. bis 9.Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2024 erhielten rund 252.300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.