Datenschutzbeauftragte will Deepseek aus Appstores entfernen

Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

<h3>Bundesdatenschutzbeauftragte fordert Entfernung von Deepseek aus Appstores</h3> Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider setzt sich für die Entfernung des chinesischen KI-Chatbots Deepseek aus Appstores ein

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Bundesdatenschutzbeauftragte fordert Entfernung von Deepseek aus Appstores

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat sich für die Entfernung des chinesischen KI-Chatbots Deepseek aus den Appstores ausgesprochen. Sie erklärte gegenüber der Funke-Mediengruppe, dass Deepseek aus den Appstores entfernt werden solle, solange das europäische Recht nicht eingehalten werde. China verfüge nicht über ein Datenschutzniveau, das der europäischen Datenschutzgrundverordnung entspreche. Datenabflüsse nach China bewertete sie daher als äußerst kritisch.

Kritik an Metas Umgang mit Nutzerdaten

Specht-Riemenschneider äußerte zudem Kritik an der Praxis des US-Unternehmens meta, seine Künstliche Intelligenz mit Nutzerdaten zu trainieren, sofern Nutzerinnen und Nutzer nicht rechtzeitig widersprochen haben. Sie bezeichnete dieses vorgehen als unfair und betonte, dass vor zehn Jahren niemand damit gerechnet habe, dass Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz verwendet werden könnten.Eine versteckte Widerspruchslösung sei ihrer Ansicht nach nicht ausreichend.

Datenschutz als Standortvorteil

Der Vorwurf, Datenschutz wirke als Innovationshemmnis, wurde von Specht-Riemenschneider zurückgewiesen.Sie bezeichnete Datenschutz als Vertrauensgarant, der sogar ein Standortvorteil sein könne. Als Hemmnis für Innovationen sieht sie vielmehr die Rechtsunsicherheit im markt, die unter anderem durch uneinheitliche Digitalgesetze entstehe.Sie forderte eine besser abgestimmte Digitalgesetzgebung in Europa mit klaren Regeln auch für den Datenschutz.

Abhängigkeit von großen Plattformen

Specht-Riemenschneider beklagte die bestehende Abhängigkeit von großen Plattformen. Es gebe kaum Angebote, die vollständig rechtskonform bewertet werden könnten. Einige Plattformen würden Gesetzesverstöße in Kauf nehmen,was weit über den Datenschutz hinausgehe. Diese Abhängigkeit bezeichnete sie als eines der größten gesellschaftlichen Probleme.

EU-Gesetzgebung als Antwort

Als positive Entwicklung nannte die Bundesdatenschutzbeauftragte den Digital Services Act und den Digital Markets Act der Europäischen Union. Diese Gesetzgebungen böten gute Antworten,etwa im Kampf gegen Hassrede im Internet.

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