Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat vor den Herausforderungen gewarnt, die die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für den Datenschutz darstellt. Viele KI-Modelle verwenden Daten von Dritten,was problematisch sei,erklärte sie am Mittwoch in Berlin.
Rechtsgrundlage und Datenschutz
Specht-Riemenschneider betonte, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage verlange, was bei der Nutzung von KI oft schwierig sei.Häufig fehle die Einwilligung zur Verarbeitung von Drittdaten, was zu Problemen führen könne. Auch die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage sei nicht immer positiv.
Europäische Debatte gefordert
Die Datenschutzbeauftragte forderte eine Debatte darüber, unter welchen Voraussetzungen die Datennutzung durch KI erlaubt oder untersagt sein sollte. Sie hob hervor, dass der Einsatz von KI zur Verbesserung von Therapien anders zu bewerten sei als die Überwachung von Beschäftigten. Specht-Riemenschneider plädierte für eine zweckgerichtete diskussion auf europäischer Ebene und betonte die Bedeutung öffentlicher Aufklärung durch Datenschutzbehörden.



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