Bundeswehr prüft Verdacht der Fahnenflucht eines Offizieranwärters
Die Bundeswehr ermittelt wegen des Verdachts der Fahnenflucht gegen einen Offizieranwärter, der sich in die Ukraine abgesetzt haben soll und sich dort möglicherweise an kampfhandlungen beteiligt. Das berichtete der „Spiegel“.
Herkunft und Versetzung des Fähnrichs
Studium an der bundeswehr-Universität
Nach internen Ermittlungen der Bundeswehr hatte der Fähnrich zuletzt an der Bundeswehr-Universität in München studiert. Anfang November sollte er in ein Ausbildungsbataillon der Luftwaffe versetzt werden.
Vermisstenanzeige und Kontrolle an der Grenze
Der Soldat trat seinen Dienst bei der Luftwaffe nicht an. Daraufhin stellten seine Angehörigen eine Vermisstenanzeige. Kurz danach meldete die polnische Polizei, dass der soldat, der Mitte 30 ist, in der ersten Novemberwoche an der polnisch-ukrainischen Grenze kontrolliert worden sei.
Da nichts gegen den Mann vorlag, ließen die polnischen Beamten ihn passieren. Sie stellten jedoch fest, dass er seine persönliche Schutzausrüstung bei sich trug, darunter Uniform und schusssichere Weste.
Verdacht auf Anschluss an ukrainische Armee
Bei der bundeswehr besteht der Verdacht, dass sich der Soldat der ukrainischen Armee anschließen und sich an Kämpfen im Osten der Ukraine beteiligen will. Das Bundesverteidigungsministerium erklärte, den Vorgang weder bestätigen noch dementieren zu wollen. Zur Begründung hieß es, man gebe grundsätzlich keine Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen oder interne Ermittlungen gegen soldaten der Bundeswehr.
Rechtliche Folgen von Fahnenflucht
Fahnenflucht kann bei der Bundeswehr mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.In schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.











