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Home Nachrichten Vermischtes

Bundesverwaltungsgericht kippt „Hammerskins“-Verbot

by Redaktion
19. Dezember 2025
in Vermischtes
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Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland" aufgehoben

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot von „Hammerskins Deutschland“ auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Bundesinnenministerium am 24. Juli 2023 verhängte Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Das Verbot der Vereinigung, ihrer regionalen Chapter sowie der „Crew 38“ als Teilorganisationen sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit.

Begründung des aufgehobenen Vereinsverbots

Verfügung des Bundesinnenministeriums

Mit der Verbotsverfügung hatte das Bundesinnenministerium festgestellt, dass sich die Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ einschließlich ihrer Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Der Bescheid ordnete unter anderem die Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens des Vereins und seiner Teilorganisationen an.in Ziffer 5 Satz 2 der Verbotsverfügung wurde insbesondere auch das im Privateigentum stehende Grundstück eines Mitglieds einbezogen. Gegen die Verfügung erhoben zahlreiche regionale Chapter und deren Mitglieder Klagen.

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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Klagen hatten vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts lässt sich entgegen der Einschätzung des Bundesinnenministeriums die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ nicht feststellen.

zwar ergebe sich aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial, dass sich Mitglieder der regionalen Chapter regelmäßig auf einem sogenannten „National Officers Meeting“ treffen. Das Gericht könne sich jedoch nicht die Überzeugung bilden, dass diese Treffen Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene seien und dort für die Chapter sowie deren Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen würden.

Das Tatsachenmaterial rechtfertige nicht die Annahme, dass zwischen den Chaptern und der europäischen beziehungsweise weltweiten Bewegung ein nationaler Verein „Hammerskins Deutschland“ bestehe. Auch belege das Material nicht eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene.

Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde, wie vom Bundesinnenministerium angenommen, die einordnung der Chapter als Teilorganisationen und damit deren Einbeziehung in das Verbot ohne chapterbezogene Prüfung der Verbotsgründe rechtfertigen.

Autonomie der regionalen Chapter und mögliche Einzelverbote

Nach darstellung der Leipziger Richter finden sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der einzelnen Chapter. In Fallgestaltungen dieser Art bleibe es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder jedoch unbenommen,einzelne chapter zu verbieten,wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden könnten.

Reaktionen auf das ursprüngliche Verbot

die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot im Jahr 2023 als „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“ sowie als „klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus“ bezeichnet.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUJustizTopnews
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