kritik des Bundesrechnungshofs an Praxis der Jobcenter
der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Jobcenter Bürgergeldbezieher ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen verpflichten. Hintergrund ist eine entsprechende Anweisung der Bundesagentur für arbeit. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs widerspricht diese Praxis den Vorgaben des Aufenthaltsrechts, das eine Verpflichtung zu solchen Kursen vorsieht.
Hinweise in den Bemerkungen 2025
Verweis auf Haushalts- und Wirtschaftsführung
Die Kritik des Bundesrechnungshofs geht aus den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ hervor. Darüber berichtet die Donnerstagsausgabe des „Handelsblatts“.
Folgen für Integration und Arbeitsmarkt
Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs nehmen nur wenige Betroffene freiwillig an Sprach- und Integrationskursen teil. Viele Familien verlören dadurch wertvolle Jahre,insbesondere für den Spracherwerb. Dies verzögere ihre Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Nach Einschätzung der Prüfer erhöht dies zugleich das Risiko,langfristig Bürgergeld zu beziehen.











