Bundesrat will flächendeckende Ausweis-Kontrolle von Fluggästen

Sicherheitskontrolle am Flughafen

### Bundesrat plant flächendeckende Ausweiskontrolle bei Fluggästen Der Bundesrat hat eine Initiative gestartet, um Fluggesellschaften zur verpflichtenden Ausweiskontrolle aller Fluggäste zu bewegen. Dies soll auch für Flüge innerhalb des Schengen-Raums gelten. Initiator der Maßnahme ist das Land Niedersachsen

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Initiative des Bundesrates für flächendeckende Ausweiskontrollen

der Bundesrat hat eine Initiative angestoßen, um alle Fluggesellschaften zur verpflichtenden Überprüfung der Ausweise ihrer Fluggäste zu bewegen. Diese Maßnahme soll auch für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gelten. Initiator der Initiative ist das Land Niedersachsen.

Ziel der gesetzesänderung

Nach Angaben einer Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums sollen Luftfahrtunternehmen durch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor dem Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden,dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese Facts bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Unterstützung aus Bayern

Auch das bayerische Innenministerium unterstützt die Initiative. Innenminister Joachim Herrmann begrüßt als Sprecher der Unions-Landesinnenminister die geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Eine solche Regelung würde das Fliegen unter falscher Identität, insbesondere von potenziellen Straftätern, erschweren und auch illegalen Einreisen entgegenwirken, erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Kritik aus der Luftfahrtbranche

Die Luftfahrtbranche äußerte sich kritisch zu dem Gesetzentwurf. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht mehrere Probleme bei der geplanten Neuregelung. Eine Sprecherin des BDL erklärte, Fluggesellschaften seien weder personell noch fachlich in der Lage, Identitätsprüfungen oder Echtheitskontrollen von Reisedokumenten zuverlässig durchzuführen. Ein bloßer Namensabgleich reiche nicht aus, um sicherheitsrelevante Personen zu erkennen. Dafür wäre ein Zugriff auf polizeiliche Datenbanken notwendig. Das Ziel, einen Beitrag zur Terrorismus- oder Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, würde damit verfehlt. Identitätsprüfungen seien eine hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei und nicht der Airlines.

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