zahlungen von Bund und Ländern für Unterhaltsvorschuss gestiegen
Im vergangenen Jahr haben Bund und Länder rund 3,2 milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt. Das geht aus Zahlen des Familienministeriums hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit etwa 551 Millionen Euro mehr ausgezahlt.
Rückgriff auf unterhaltspflichtige Elternteile weiterhin gering
Nur ein kleiner Teil der gezahlten Summe konnte von den Behörden bei den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt werden.Die sogenannte Rückgriffsquote lag 2024 bei 17 Prozent, was 545 Millionen Euro entspricht. Damit ist die Quote im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken, bewegt sich jedoch im Durchschnitt der Jahre seit 2018.
Voraussetzungen und Finanzierung des Unterhaltsvorschusses
Alleinerziehende Elternteile können einen unterhaltsvorschuss vom staat beantragen,wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat versucht, die gezahlten Beträge von den säumigen Elternteilen zurückzufordern, was jedoch nur in einer Minderheit der Fälle gelingt. Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss werden zu 40 prozent vom Bund getragen.
Geplante Reformen und Kritik von Verbänden
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile auszuüben, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Geplant sind unter anderem schärfere sanktionen wie der Entzug des Führerscheins. In einem weiteren Schritt soll das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Derzeit wird es vollständig angerechnet.
der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bezeichnet die geplante hälftige Anrechnung des Kindergelds als dringende Verbesserung, die vielen Alleinerziehenden helfen und prioritär umgesetzt werden sollte. Die Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers äußerte gegenüber den Funke-Zeitungen, dass eine Kopplung der Reform an einen erhöhten Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss als Refinanzierung unrealistisch sei. Stattdessen sei eine eigenständige Finanzierung im Bundeshaushalt notwendig, um die Verbesserung des Unterhaltsvorschusses dauerhaft zu sichern.