BUND reicht neuen Schriftsatz zur Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde ein
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Klage für eine stärkere Naturschutz-Gesetzgebung weiter bekräftigt. Der Umweltverband teilte am Mittwoch mit, dass ein neuer Schriftsatz am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
Begründung der Verfassungsbeschwerde
Myriam Rapior, Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin, erklärte, der Biodiversitätsverlust gefährde die Grundlagen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Sie äußerte die Erwartung,dass das Bundesverfassungsgericht – ähnlich wie beim Klima-Beschluss – auch beim Naturschutz die Rechte künftiger Generationen schützen werde.
Wirtschaftliche folgen des Artensterbens
Der BUND betonte, dass der Biodiversitätsverlust deutlich höhere Kosten verursachen könne als ein wirksamer Naturschutz. Das Artensterben sei daher auch aus wirtschaftlicher Sicht problematisch.
Ziele der Klage
Mit der Verfassungsbeschwerde will der BUND erreichen, dass der Bundestag – ähnlich wie bei der Klimaklage 2021 – zu einem umfassenden gesetzlichen Schutzkonzept verpflichtet wird. Dieses Konzept soll den Biodiversitätsverlust stoppen und koordinierte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur enthalten. Der Verband argumentiert, dass sich die Lage beim Biodiversitätsverlust und beim Klimawandel weiter zuspitze. Die aktuelle Politik schwäche das bestehende Naturschutzrecht. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und stabile Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig gefährdet.
Verweis auf internationales Rechtsgutachten
Der BUND stützt seine Klage insbesondere auf das Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs. Darin wird deutlich gemacht, dass unterlassener Umweltschutz zu milliardenschweren Schadensersatzforderungen gegen Staaten führen kann.




