BKA-Präsident fordert erweiterte Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität
Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität erweiterte rechtliche Befugnisse. BKA-Präsident Holger Münch sprach sich gegenüber dem „Tagesspiegel“ für zusätzliche Möglichkeiten der gefahrenabwehr aus.
aktuelle Rechtslage und Kritik
Derzeit darf das BKA nach Darstellung von Münch nur im Zuge der Strafverfolgung tätig werden. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte Münch. Er halte diese Regelung nicht mehr für zeitgemäß.
Unterschied zwischen realer und digitaler Welt
Münch verwies auf die Rolle der Polizei in anderen Bereichen. „In der realen welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes“, sagte der BKA-Präsident. in der digitalen Welt fehlten der Polizei, und damit auch dem BKA, jedoch passende Befugnisse.
Forderung nach Anpassung des BKA-Gesetzes
Münch forderte rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in besonderen Cybersachverhalten zu ermöglichen.„Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können“, erklärte er. Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.











