Bundesgerichtshof verwirft Revisionen im Fall Dilek Kalayci
der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der früheren Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Marketing-Agentur-Chefs verworfen. Beide hatten gegen ihre Verurteilungen wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu bewährungsstrafen Einspruch eingelegt. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I sind damit rechtskräftig.
hintergrund des Verfahrens
Kontakte zur Berliner Landespolitik und finanzielle Zuwendungen
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Unternehmer enge Kontakte zur Berliner Landespolitik.Für seine Ausbildungsprojekte erhielt er Zuwendungen in Millionenhöhe.
Private Dienstleistungen für die Ex-Senatorin
Die frühere Senatorin Dilek Kalayci beauftragte die Agentur des Unternehmers mit privaten Dienstleistungen, ohne zuvor die Kosten zu klären. Dies wurde als Signal für die Annahme unentgeltlicher Leistungen gewertet. Der Unternehmer verfolgte mit diesen Leistungen das Ziel, seine Chancen auf einen Zuschlag für ein Pflegeprojekt zu erhöhen.
Bewertung durch das Landgericht und Entscheidung des BGH
Das Landgericht ging zugunsten der Angeklagten davon aus,dass sie sich durch die unentgeltlichen Leistungen nicht beeinflussen lassen wollte. Dennoch verstärkte sie nach Auffassung des Gerichts den Eindruck ihrer Käuflichkeit durch die Preisgabe von Verwaltungsinterna.
Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.Der Beschluss datiert vom 17. Dezember 2025 (5 StR 515/25).











