Deutscher Anwaltverein fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich für die Entkriminalisierung des schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr ein. Derzeit wird Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat behandelt, was der DAV als sozialpolitisch verfehlt ansieht.
Hohe Kosten für die Allgemeinheit
Swen walentowski, Leiter der politischen Kommunikation und Medien des DAV, erklärte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass der soziale Nutzen der Strafbarkeit zweifelhaft sei, während der Schaden für die Allgemeinheit immens sei. Die Kosten für Verfahren und Haftstrafen belaufen sich laut DAV auf rund 200 millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher „überfällig“.
Schwarzfahren als armutsdelikt
Der DAV betont, dass die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere Menschen trifft. Schwarzfahren sei ein „Armutsdelikt“, so Walentowski. „Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können.“ Statt deren Mobilität zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung investiert, was Walentowski als „sozialpolitischen Irrsinn“ bezeichnet.
Kritik an strafrechtlicher absicherung
Der Anwaltverein kritisiert zudem, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden.Walentowski betonte, dass dies „kaum zu rechtfertigen“ sei. „Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“
ordnungswidrigkeit als unzureichende Lösung
Der DAV warnt, dass eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit nicht ausreiche.Zwar entfiele die Ersatzfreiheitsstrafe, jedoch könnten Betroffene weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.



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