Abgeordnete bereiten neue Initiativen für AfD-Verbotsverfahren vor
Mehrere Bundestagsabgeordnete arbeiten parteiübergreifend an neuen Initiativen für ein AfD-Verbotsverfahren. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, sie setze sich seit Jahren für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 des grundgesetzes ein. Der nächste Schritt bestehe darin, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen.
Prüfung der Beweislage
Wegge betonte, ein konkreter Zeitpunkt für einen Antrag stehe noch nicht fest, da zunächst die rechtliche Substanz und Solidität der Beweisgrundlage entscheidend seien. Sie sprach sich dafür aus, dass diese Prüfung zügig, gründlich und im Schulterschluss aller demokratischen Kräfte erfolgen solle.Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dulde keinen Aufschub.
Vorschläge der Grünen-Fraktion
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, erläuterte, man habe den anderen demokratischen Fraktionen Anfang September einen Weg vorgeschlagen, wie die Vorbereitung eines möglichen Antrags zur Überprüfung eines AfD-Verbots organisiert werden könne.Trotz der abwartenden Haltung der Union wünsche man sich weiterhin, diesen gemeinsamen Weg mit den demokratischen Fraktionen gehen zu können.
Mihalic äußerte zudem, die AfD stelle nicht nur aufgrund ihrer Programmatik eine Gegenerzählung zum Grundgesetz dar, sondern es bestehe auch Besorgnis wegen ihrer Nähe zu autokratischen Staaten wie China und russland. Sie wies darauf hin, dass die AfD ein erhebliches Sicherheitsrisiko in den Parlamenten von Bund und Ländern darstellen könne.
Position der SSW-Minderheitenpartei
Der Bundestagsabgeordnete der SSW-Minderheitenpartei, Stefan Seidler, sieht die Union in der Verantwortung. Solange sich die Union nicht mehr auf die anderen Fraktionen zubewege, werde es schwierig, eine Mehrheit für einen solchen Antrag im Parlament zu erreichen. dennoch arbeite man daran.
Seidler betonte, ein AfD-verbotsverfahren müsse zeitnah angegangen werden, da die Zeit dränge. Mit Blick auf die Bundestagswahl warnte er, dass es im Wahlkampf deutlich schwieriger werde, ein solches Verfahren einzuleiten. Er verwies darauf, dass vor der bundestagswahl im Februar Berichte des Bundesverfassungsschutzes zurückgehalten worden seien, obwohl diese bereits fertiggestellt waren.
Hintergrund: Artikel 21 des Grundgesetzes
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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