Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Tausende Plätze fehlen
Ab dem Sommer 2026 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums fehlen dafür derzeit noch 166.000 Plätze, um den Bedarf der Familien zu decken. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums hervor, der an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll und über den das magazin „Spiegel“ berichtet.
Unterschiedliche versorgung in Ost und West
Ostdeutsche Länder und Hamburg weitgehend abgesichert
Laut dem Bericht können die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg voraussichtlich alle Betreuungswünsche der Eltern erfüllen. In manchen Regionen ostdeutschlands werden demnach künftig wahrscheinlich sogar Ganztagsplätze frei bleiben.
Lücken in westdeutschen Flächenländern
In mehreren westdeutschen Flächenländern besteht dagegen ein deutlicher Mangel. Baden-Württemberg müsste in den kommenden neun Monaten 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen.in Bayern fehlen 42.000 Plätze, in Hessen 15.000. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein geht es jeweils um 8.000 Plätze.Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums derzeit 47.000 Betreuungsplätze zu wenig.
Reaktionen aus der Politik
Die Bundesbildungsministerin von schleswig-Holstein, Karin Prien (CDU), sagte dem „Spiegel“, es sei „erfreulich“, dass der Bericht „einen deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige. Um die verbleibende Lücke zu schließen, „müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte ganztagsplätze schaffen“.
Im Ganztag liege „eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, sagte Prien weiter. Gleichzeitig gehe es darum, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern“.
Stufenweiser Einstieg in den rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt ab dem 1. August 2026 zunächst für Kinder in den ersten Klassen. Anschließend wird er jährlich um einen weiteren Jahrgang ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll der Anspruch für alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier gelten.










