Einführung der elektronischen Justizakte in 15 Bundesländern bis Jahresende
Umfrage unter Justizministerien
15 von 16 Bundesländern planen, bis Ende des Jahres die elektronische Justizakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung, über die die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet.
Ziele der Digitalisierung
Mit der Einführung der elektronischen Akte soll die Justiz für KI-gestützte Assistenzsysteme und weitere digitale Hilfsprogramme vorbereitet werden. Diese sollen die Bearbeitung von Fällen vereinfachen und die Richter entlasten. Zudem soll die E-Akte beschleunigte Online-Verfahren ermöglichen,sodass Kläger ihre Rechte künftig auch digital geltend machen können.
Stimmen aus der Justiz
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des deutschen Richterbundes, betonte die Bedeutung des Umstiegs auf die E-Akte. Er verwies auf bestehende Herausforderungen, insbesondere die zersplitterte IT-Landschaft der Justiz. Rebehn bezeichnete es als meilenstein, dass Bund und Länder ihre Kräfte im Rahmen eines Rechtsstaatspakts bündeln und die Bundesregierung zusätzliche 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz bereitstellt.
Fristverlängerung und Stand der Umsetzung
Ursprünglich sollte die elektronische Akte bis Ende 2025 in allen Bundesländern eingeführt werden. Die Frist wurde um ein Jahr verlängert. Von dieser Verlängerung macht ausschließlich Sachsen-Anhalt Gebrauch. In anderen Bundesländern ist die Einführung der E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten noch nicht abgeschlossen, während Zivil- und Fachgerichte dort bereits weitgehend angeschlossen sind.
Situation in Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern
Laut umfrage liegt Sachsen-Anhalt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte zurück. im September arbeitete dort noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer führenden elektronischen Gerichtsakte. Ob die flächendeckende Einführung bis zum 31. Dezember 2026 gelingt, ist laut Justizministerium offen.
In Niedersachsen nutzten bis September sechs von elf Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und fünf von elf Landgerichten in Strafsachen die E-Akte. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei etwa 50 Prozent.
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