zustimmung für Dobrindt-Pläne zu Cyber-Abwehrschlägen im Ausland
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erhält für seine Pläne,ausländische Cyberattacken künftig mit Abwehrschlägen zu begegnen,breite Zustimmung. Dobrindt hatte im „Handelsblatt“ angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutliche Erweiterung der Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen schaffen zu wollen.
Unterstützung aus der CDU
Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter bezeichnete die Vorschläge im „handelsblatt“ als „Schritte in die richtige Richtung“. Sie zeigten, dass die Bundesregierung beginne, „dynamischer und proaktiver die wachsenden Bedrohungslagen zu kontern“. Zudem seien es vorbereitende Maßnahmen, um im Falle eines absehbaren Spannungsfalls besser aufgestellt zu sein. Solche Maßnahmen erforderten jedoch „exzellente Aufklärung und ebensolche Dienste, die dafür noch besser auszustatten und zu befähigen sind“.
Offene Haltung bei den Grünen
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, erklärte gegenüber der Zeitung, man stehe dem Vorhaben offen gegenüber, sofern der Minister „nun endlich ernst damit ist, eine kohärente und rechtsstaatliche IT-Sicherheitspolitik zu verfolgen“. Bereits heute könne das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden. Die grünen verschlössen sich auch Diskussionen um die Erweiterung von Befugnissen nicht. Voraussetzung sei jedoch, dass Dobrindt die verfassungsrechtlichen Bedenken ausräume und eine „rechtlich saubere Lösung“ vorlege.
Rückendeckung von der Bundespolizeigewerkschaft
Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, lobte die pläne Dobrindts und betonte, dass die Bundesregierung „diese Bedrohung ernst nimmt und versucht, wieder vor die Lage zu kommen“.Nach zahlreichen Angriffen, auch gegen bundesbehörden, sei es „an der Zeit zu agieren“. Wenn Gefahren von Servern im Ausland ausgingen, müsse es auch möglich sein, diesen Gefahren im Ausland zu begegnen. Laut Teggatz verfügen die Bundespolizei, das BKA und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen ihrer Aufgaben bereits über entsprechende Befugnisse. Diese gelte es nun zu „verfeinern“.









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