Änderungen an der Finanzreform der Krankenkassen
bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat kurz vor der finalen Abstimmung ihres Gesetzes zur Finanzreform der Krankenkassen Änderungen in Milliardenhöhe vorgenommen. Dies berichtet die FAZ.
Einfluss auf gesetzlich Krankenversicherte
Gesetzlich Krankenversicherte können sich auf geringere Zuzahlungen und weniger Einschnitte in der Familienversicherung einstellen. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass der Bund und die Pharmaindustrie stärker belastet werden.
Familienversicherung und Zuzahlungen
Ab 2028 müssen kassenmitglieder für mitversicherte Lebenspartner zusätzliche Beiträge von 2,5 Prozent zahlen, statt der ursprünglich geplanten 3,5 Prozent. Elternteile mit Kindern bis elf Jahren sind von der Zahlung ausgenommen. Die Eigenbeteiligung bei Medikamenten und Krankenhaushalten steigt um 50 Prozent,jedoch entfällt der regelmäßige Anstieg in Höhe der Grundlohnrate.
Finanzielle Verantwortung des Bundes
Der Bund wird stärker zur Finanzierung herangezogen. Die Streichungen im Bundeszuschuss fallen geringer aus, und Finanzminister Lars Klingbeil zahlt bis 2030 jährlich 750 Millionen Euro mehr für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger.Insgesamt fließen 2027 aus dem Bundeshaushalt 1,4 Milliarden Euro mehr an die gesetzliche Krankenversicherung.
Belastung der Pharmaindustrie
Die Pharmaindustrie muss künftig verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren. Diese Herstellerabschläge betragen ab 2027 15,5 Prozent. Ein Preismoratorium für Schutzimpfungen soll zusätzliche Einsparungen bringen.
Stabilität der Beitragssätze
Trotz hoher Kassenausgaben sollen die Beitragssätze bis 2028 stabil bleiben. der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent.
Kompromisse in der Koalition
Warken musste auf Wünsche von SPD,CSU und den Ländern eingehen,um die Verabschiedung des Sparpakets zu sichern. Sie setzte sich jedoch gegen eine weitere Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener durch.



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