Verfassungsschutz überprüft Förderanträge
Der Verfassungsschutz hat im Jahr 2025 im Auftrag der Bundesregierung fast 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt hatten oder im Rahmen von Bundesprogrammen gefördert wurden.Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtete.
Überprüfungen und Kritik
Im vergangenen Jahr wurden 218 Organisationen und 178 Personen nach dem sogenannten „Haber-verfahren“ überprüft. Diese Praxis geriet in die Kritik, nachdem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen nach einer solchen Abfrage vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte.
Ergebnisse der Überprüfungen
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in zehn Fällen bei Personen und in 34 Fällen bei organisationen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ übermittelt. Diese informationen wurden an das jeweils anfragende Ministerium weitergeleitet. In insgesamt 38 Fällen wurden Details übermittelt, die über das bloße Vorhandensein solcher Erkenntnisse hinausgehen.
Kritik aus der Politik
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte die Überprüfungen scharf. Sie warf dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den verfassungsschutz als „staatliche prüfstelle für unliebsame Gesinnungen“ zu missbrauchen. Bünger forderte ein Ende dieser Praxis und verlangte mehr Transparenz.



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