Umweltverbände prüfen rechtliche Schritte gegen Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Umweltverbände schließen eine Klage gegen das vom Bundeskabinett beschlossene Infrastruktur-Zukunftsgesetz nicht aus. Vertreter des Deutschen Naturschutzrings (DNR) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) äußerten in Berlin verfassungsrechtliche Bedenken.
Prüfung der Verfassungskonformität
Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, sagte am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, aus gut unterrichteten Kreisen sei bekannt, dass geprüft werde, ob das gesetz verfassungskompatibel sei, auch mit Artikel 20a Grundgesetz. Über mögliche Klagen habe man noch nicht gesprochen, man werde aber Juristen mit der Frage betrauen, ob das Gesetz tatsächlich mit der Verfassung vereinbar sei.
Schöne verwies darauf, dass er entsprechende Hinweise auch aus der Verwaltung und von Länderseite höre. Dort gebe es kritische Nachfragen zu dem Gesetz.
Kritik an Abwägung zwischen Infrastruktur und Naturschutz
Fragen zum überragenden öffentlichen Interesse
der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland, Jörg-Andreas Krüger, stellte die Einstufung bestimmter Infrastrukturvorhaben in Frage. Man müsse sich etwa bei der Frage nach einem überragenden öffentlichen Interesse an Parkplätzen fragen, ob dies in der Verhältnismäßigkeitsabwägung mit der Einschränkung von Schutzrechten für die Natur Bestand haben könne. Er äußerte die Erwartung, dass an dieser Stelle nachgebessert werden müsse.
Erwartungen an das Gesetzgebungsverfahren
Auf Nachfrage nach den aus Sicht der Verbände erforderlichen Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sagte Krüger, man müsse die beschleunigte Belastung der Natur und den Ausgleich für die Funktionalität des „Haushalts der Natur“ wieder in die Balance bringen. Er gehe davon aus, dass es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch erhebliche Diskussionen geben werde.
Krüger forderte den Bundestag auf, der Bundesregierung frühzeitig zu signalisieren, dass der vorliegende Entwurf aus Sicht der Verbände nicht ausreiche.











