Union beharrt auf Kompromiss zum Wehrdienstgesetz mit losverfahren
Die Union hält trotz Widerstands aus der SPD-Fraktion am ausgehandelten Kompromiss zum Wehrdienstgesetz mit Losverfahren fest. In der Unionsfraktion gebe es eine eindeutige zustimmung zu den vereinbarten Ergebnissen, erklärte der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Man habe eine tragfähige Brücke zwischen Freiwilligkeit und einem verbindlichen Pflichtelement gefunden, das nur greife, wenn der notwendige Personalaufwuchs bei der Bundeswehr über Anreize nicht erreicht werde.
Bündnisverpflichtungen und Verteidigungsfähigkeit im Fokus
Hoffmann betonte, oberstes Ziel müsse sein, dass Deutschland seine Bündnisverpflichtungen bei der Truppenstärke einhalte und damit die Verteidigungsfähigkeit sichere. Streit bei einem so fundamentalen Thema dürfe es nicht geben. Aus der CDU/CSU-Fraktionsführung wurde der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mitgeteilt, man erwarte, dass der aktuelle Verhandlungsstand die Grundlage für die Gespräche über den Gesetzesentwurf nach der ersten Lesung am Donnerstag bilde.
Kritik am Entwurf von Verteidigungsminister Pistorius
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Norbert Röttgen (CDU) äußerte gegenüber der Zeitung, mit dem Gesetzesentwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) werde die Bundeswehr nicht verteidigungsfähig. Daher könne es bei diesem Entwurf nicht bleiben. Man sei offen für bessere Vorschläge, diese lägen bislang jedoch nicht vor.
Hintergrund zum Kompromiss
Röttgen und weitere Unterhändler aus SPD- und Unionsfraktion hatten sich auf einen Kompromiss zum Wehrdienstgesetzesentwurf von Verteidigungsminister Pistorius geeinigt. Dieser sieht ein Losverfahren vor und zeigt einen Weg zur Wehrpflicht auf. Die Fraktionsführungen hatten sich auf diese Lösung verständigt. Allerdings hatte Pistorius am Dienstagabend in der SPD-Fraktionssitzung deutliche Kritik geäußert, woraufhin eine geplante öffentliche Präsentation des kompromisses abgesagt wurde. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs soll am Donnerstag dennoch im Bundestag stattfinden.
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