Kritik am Verkauf von Cannabissamen in Discountern
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), äußert Bedenken gegen den Verkauf von Cannabissamen in über 250 Discounter-Märkten.
Rechtliche und gesellschaftliche Bedenken
Streeck erklärte gegenüber RTL, ntv und dem „Stern“, dass das Cannabisgesetz den Verkauf von Cannabissamen in Discountern ermögliche. Dies sei rechtlich zulässig, aber problematisch, da es den Eindruck vermittle, der Anbau von Cannabis sei normal.er warnte, dass dies Kinder und Jugendliche zum Cannabiskonsum verleiten könnte, da der Anbau und Konsum zu Hause nicht kontrolliert würden.
Rechtliche Grauzonen
Der CDU-Politiker wies auf eine rechtliche Grauzone hin: Während es keine Begrenzung für den Verkauf von Cannabissamen gebe, sei der Anbau auf drei Pflanzen beschränkt. Streeck betonte, dass die verantwortung für die Einhaltung dieser Begrenzung nicht bei den Discountern liege.











