erhöhung der Förderkosten für Windenergie durch geplante Redispatch-Vorbehalte
Die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Redispatch-vorbehalte könnten die Förderkosten für die Windenergie um bis zu 40 Milliarden euro erhöhen. Dies geht aus einer internen Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA) für das Bundesumweltministerium hervor, über die der Fachinfodienst Tagesspiegel Background berichtet.
Hintergrund der Redispatch-Vorbehalte
Der Redispatch-Vorbehalt sieht vor, den Zubau von erneuerbaren energien in Regionen mit knappen Stromnetzkapazitäten einzuschränken.Betreiber neu installierter Wind- oder Solarparks würden dort über zehn Jahre keine Vergütung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen bei Netzengpässen abgeregelt werden. Laut UBA führt dies zu erheblichen Erlösausfällen. In den betroffenen Regionen verteuern sich dadurch neue windprojekte strukturell,wie das UBA in einer Mitteilung an das Bundesumweltministerium erklärt.
Auswirkungen auf den Wettbewerb
die Behörde erwartet ein sinkendes Angebot in den Windausschreibungen. Der Wettbewerb drohe auf das niveau von 2024 abzusinken, als der Zuschlagspreis um 1,5 Cent pro Kilowattstunde höher lag als in den jüngsten beiden Ausschreibungsrunden. Die damit drohenden EEG-Mehrkosten, die aus dem Haushalt zu zahlen sind, betragen laut UBA bis zu rund 40 Milliarden Euro, allein für die in den Jahren 2027 bis 2030 geplanten Wind-Ausschreibungen.
Gesetzespaket zum Stromnetz
Der Redispatch-Vorbehalt ist Teil eines Gesetzespakets zum Stromnetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das aktuell zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird. Es soll am 20. Mai im Kabinett verabschiedet werden.



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