Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Bundeswehrbeschaffungen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesverteidigungsministeriums auf den Weg gebracht, der die Beschaffungen für die Bundeswehr künftig schneller und einfacher machen soll.
Erleichterungen im Vergaberecht
Mit dem Kabinettsentwurf sollen durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt werden. Zudem sind im Luftverkehrsgesetz planungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und für militärische Flugplätze vorgesehen.
Ausweitung des Anwendungsbereichs und Verlängerung der Laufzeit
Der Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes wird gegenüber der Fassung von 2022 von dem Begriff der Militärausrüstung auf alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet. Die Laufzeit der Erleichterungen wird bis Ende 2035 verlängert. Neben reiner Militärausrüstung sind nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr umfasst, wie beispielsweise Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die Instandhaltung von Kasernen.
Vereinfachung der Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen. Die Bedarfsdeckung sowohl durch innovative als auch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie Beschaffungen für und mit Partnernationen. Darüber hinaus sind planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so die Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
Stellungnahme des Verteidigungsministers
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte, bereits in der vergangenen Legislaturperiode sei die Beschaffung für die Bundeswehr massiv beschleunigt und mehr Großprojekte in Auftrag gegeben worden als je zuvor. Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Planung und Beschaffung werde noch einmal tempo aufgenommen.Künftig seien Direktvergaben von Aufträgen schneller und häufiger möglich, etwa wenn gemeinsam mit Partnern interoperable Systeme beschafft werden.