Kritik des Bundesrechnungshofs an Risikovorsorge des gesundheitsministeriums
Der Bundesrechnungshof hat in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags die Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Hinblick auf mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie als unzureichend bewertet.
Bewertung der finanziellen Risiken
Nach Angaben der Rechnungsprüfer berücksichtigte das BMG bei seiner Risikoprognose zu den sogenannten Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation mit einem streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro. Hinzu kommen geschätzte Zins- und Verfahrenskosten von bis zu 90 Millionen Euro. Aktuell seien jedoch noch rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Sollte das BMG zu Zahlungen verurteilt werden, könnten zusätzlich erhebliche Verfahrenskosten und Zinsen anfallen.
Finanzierung möglicher Zahlungsverpflichtungen
Mögliche weitere Zahlungsverpflichtungen aus diesen Abwicklungsrisiken will das BMG über Ausgabereste decken. Diese seien daher in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 nicht abgebildet. Grundsätzlich dürfen Ausgaben jedoch nur zwei Jahre übertragen werden. Falls das BMG Ausgabereste aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2022 auch in den Jahren 2025 und 2026 in Anspruch nehmen muss, wäre eine Ausnahmeregelung erforderlich.
Unzureichende Vorsorge für Annexkosten
Auch die Risikovorsorge für Folgekosten der Verwaltung der Masken-Überbeschaffung, sogenannte Annexkosten, hält der Rechnungshof für unzureichend. Für das Jahr 2025 sind laut BMG erneut 45 Millionen euro für Annexkosten vorgesehen. Für die jahre 2026 und 2027 rechnet das Ministerium mit Ausgaben von insgesamt 67,3 Millionen Euro für Lagerung, Logistik, Vernichtung, externe Beratung und Rechtsberatung. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind 60 Millionen euro angesetzt, für 2026 lediglich 5,4 millionen Euro, was unter der ausgabenprognose des BMG liegt.
Kritik an Überbeschaffung und Verteilung der Masken
Der Bundesrechnungshof hatte bereits in der Vergangenheit die massive Überbeschaffung von Masken während der Pandemie kritisiert. Für 5,8 Milliarden Schutzmasken wurden bis 2024 rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Tatsächlich wurden nur 1,7 Milliarden Masken im Inland verteilt, mehr als die Hälfte der beschafften Masken wurde bereits vernichtet. Für die zu Beginn des Jahres vorhandenen Restbestände von gut 800 millionen Masken habe es zudem an einem wirksamen und realistischen Verteilungskonzept gefehlt. Seit 2023 hat das BMG nur noch 55 Millionen Stück kostenlos an Krankenhäuser, Sozialverbände oder Behörden abgegeben.
Vernichtung und Lagerung von schutzmasken
Laut Bundesrechnungshof sind weitere 377 Millionen Schutzmasken bereits konkret zur Vernichtung vorgesehen oder werden noch eingelagert,weil sie in laufenden Verfahren streitbefangen sind. Aktuell verfügt das BMG noch über 332 Millionen auslieferungsfähige Schutzmasken.
Politische Konsequenzen
Im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung steht auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Ein Sonderbericht hatte Spahn, der derzeit Fraktionschef der Union im Bundestag ist, schwere Vorwürfe gemacht.