Bundesregierung droht Klimaziele zu verfehlen
Die Bundesregierung könnte das gesetzlich festgeschriebene Klimazwischenziel 2030 trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts verfehlen. Dies geht aus einem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 hervor, über den der Newsletter „Energie und Klima“ des „Politico“ berichtet.
Herausforderungen in der Klimapolitik
Im Entwurf des Klimaschutzprogramms heißt es, dass mit den derzeitigen klimapolitischen Instrumenten und Rahmenbedingungen die Transformation zur Treibhausgasneutralität in allen Sektoren nicht absehbar sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 festgestellt, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zur Klimaneutralität verpflichtet. Das verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht jährliche Höchstemissionsmengen für Treibhausgase vor, um die Zwischenziele zu erreichen.
Projektionen und Einschätzungen
Laut Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 wird für das Jahr 2030 ein Rückgang der Treibhausgasemissionen um 63 prozent prognostiziert.Das Ziel von 65 Prozent sei grundsätzlich erreichbar, jedoch wird es laut Expertenrat für Klimafragen wahrscheinlich nicht erreicht. Besonders die Sektoren verkehr und Gebäude überschreiten ihre Ziele für 2030 deutlich.
Ziele über 2030 hinaus
Auch die langfristigen Klimaziele sind gefährdet. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 droht verfehlt zu werden, da Restemissionen von 204 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehen bleiben könnten. Das Klimaschutzprogramm 2026,das Umweltminister Carsten Schneider (SPD) im März vorlegen will,soll eine Klimabilanz der Bundesregierung darstellen und alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bis 2040 enthalten.











