OVG: Aufnahmezusage entbindet nicht von Visumprüfung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

Eine Aufnahmezusage für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ersetzt nicht die erforderliche Visumprüfung

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OVG-Entscheidung zur Visumprüfung bei Aufnahmezusage

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-brandenburg hat entschieden, dass eine Aufnahmezusage im⁢ Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nicht automatisch zur Erteilung ⁢eines Visums führt. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten ⁤Beschluss müssen zusätzlich alle für die Visumerteilung ​erforderlichen ‌Voraussetzungen erfüllt sein.‍ Dazu gehört auch eine abgeschlossene Sicherheitsprüfung.

Fall einer afghanischen Familie

In dem Verfahren ging es um eine afghanische Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält und eine Aufnahmezusage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hatte. Das Auswärtige Amt verweigerte jedoch die Erteilung ⁤der Visa mit Verweis auf noch nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen. Ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Erteilung⁢ der Visa anordnete, wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben.

persönliche ​Vorsprache erforderlich

Das Gericht betonte, dass eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung notwendig ist, um die Identität der Antragsteller zu prüfen und ‍mögliche Sicherheitsbedenken auszuräumen. Ein automatisierter Datenabgleich der Sicherheitsbehörden könne diese persönliche Vorsprache nicht ersetzen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss vom 26. August 2025 -⁣ OVG 6 S 51/25).

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