Neue Regeln für Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt geplant

Kindernotdienst (Archiv)

Zum Schutz vor häuslicher Gewalt plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Tätern den Umgang mit ihren Kindern zu verbieten

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Pläne zur Reform des Kindschaftsrechts

Zum Schutz vor häuslicher Gewalt plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Tätern den Umgang mit ihren Kindern zu verbieten. Dies geht aus einem Entwurf des Justizministeriums hervor, über den die Funke-Mediengruppe berichtet.

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Wenn ein Elternteil gewalttätig wird, sollen Familiengerichte den Umgang mit den Kindern untersagen können, um das Opfer zu schützen. „Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Dies gelte auch, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet sei, da Kinder unter der Gewalt in der Familie litten.

Schärfere Regeln für Familiengerichte

Familiengerichte sind bereits verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Hubig will die Regeln jedoch schärfen. „Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können“, erklärte die Ministerin.

Einzelfallentscheidungen

Das Justizministerium plant nicht, automatisch den Umgang eines gewalttätigen elternteils mit seinen Kindern zu untersagen. Familiengerichte sollen im Einzelfall entscheiden und dabei die Art, das Ausmaß und die Häufigkeit der Gewalt sowie eine mögliche Wiederholungsgefahr berücksichtigen.Mildere Maßnahmen,wie der begleitete Umgang,könnten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

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