Mitarbeiter im Innenministerium zweifeln an Grenzzurückweisungen

Verkehrskontrolle an einer deutschen Grenze (Archiv)

Interne Akten des Bundesinnenministeriums legen nahe, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen rechtlich fragwürdig ist

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Interne Akten des Bundesinnenministeriums

Interne Dokumente des Bundesinnenministeriums werfen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen auf. Mehr als 1.300 Seiten zeigen, dass Beamte des Ministeriums seit 2024 Bedenken gegen diese Praxis äußerten.

Rechtliche und politische Risiken

Laut einem Bericht des „Spiegel“ wurden die Akten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes eingesehen. Das Referat B 2, zuständig für Führungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei, warnte am 28. August 2024 vor erheblichen rechtlichen und politischen Risiken bei der direkten Zurückweisung von Asylbewerbern. Diese Forderung wurde damals von der Union erhoben, während Nancy Faeser (SPD) das Amt der Bundesinnenministerin innehatte.

Europarechtliche Bedenken

in einem Sprechzettel für Faeser vom 9. September 2024 äußerte eine Beamtin, die später unter Alexander Dobrindt (CSU) zur Leiterin der Migrationsabteilung aufstieg, dass die Zurückweisung europarechtlich „nicht tragfähig“ sei. Deutschland müsste eine dramatische Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erklären, um diese Maßnahme zu rechtfertigen.

Fehlende Belege für eine Großkrise

Ein weiteres Papier des Ministeriums aus dieser Zeit betonte, dass Länder und Kommunen Belege für eine angebliche Großkrise liefern müssten. solche Daten lagen jedoch nicht vor, weder zur Unterbringungssituation noch zu Bereichen wie Integration, Bildung oder medizinischer Versorgung.

Risiko einer EuGH-Entscheidung

Ende Januar 2025 forderte Staatssekretär Bernd Krösser eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Grenzpraxis stoppen könnte.Die Antwort lautete, dass dies nicht unwahrscheinlich sei, aber mindestens neun Monate dauern würde. Krösser kommentierte, dass dies die Position derjenigen stärke, die die Maßnahme trotz möglicher Aufhebung durch den EuGH unterstützen.

Neue Weisung unter Innenminister Dobrindt

Nach dem Erfolg der Union bei der Bundestagswahl im März 2025 verfasste das Referat Europarecht einen weiteren Vermerk zur Rechtslage, der Zweifel an der Möglichkeit Deutschlands, EU-Recht zu umgehen, bekräftigte. Am 7.Mai unterzeichnete der neue Innenminister Dobrindt dennoch eine Weisung an die Bundespolizei, die es ermöglicht, Schutzsuchenden die Einreise zu verweigern. Seitdem werden monatlich durchschnittlich 113 Menschen trotz Asylgesuch zurückgewiesen.

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