Ministerium verschiebt Bericht zum Kohleausstieg in NRW

Tagebau Hambach (Archiv)

Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den Evaluierungsbericht zum Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen. Grund ist das Abwarten der Ausschreibungen für Gaskraftwerke. Laut Paragraf 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine Überprüfung der Beendigung der Kohleverstromung für den 15. August 2026 vorgesehen

AsiaRestaurant SongLong Friedrichsthal

Verschiebung des Evaluierungsberichts zum kohleausstieg

das Bundeswirtschaftsministerium hat die Veröffentlichung des Evaluierungsberichts zum Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen verschoben.Grund dafür ist das Abwarten der Ausschreibungen für Gaskraftwerke, die im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) durchgeführt werden.

Hintergrund und gesetzliche Vorgaben

nach Paragraf 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine Überprüfung der Beendigung der Kohleverstromung für den 15.August 2026 vorgesehen. Der Ausstieg aus der Braunkohle in Nordrhein-Westfalen ist für 2030 geplant. Das ministerium sollte ursprünglich bis 2026 einen Bericht zu den möglichen folgen des Kohleausstiegs vorlegen.

Gründe für die Verzögerung

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der „Rheinischen post“, dass die Verzögerung notwendig sei, um die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden nach dem StromVKG in die Analyze einzubeziehen. Diese Ausschreibungen dienen der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und sollen in der evaluierung umfassend berücksichtigt werden.

Integration von Versorgungssicherheitsmonitoring

Das Ministerium plant, die aktuellen Arbeiten am Versorgungssicherheitsmonitoring in die Evaluierung des Kohleausstiegs einzubinden. Ziel ist es, eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse der Versorgungssicherheit, insbesondere für die Zeit ab 2031, zu erstellen. Der Bericht soll schnellstmöglich nach Abschluss der Analysen vorgelegt werden.

Artikel teilen


Gevita Tagesresidenz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen