Geplante Mindestlohnerhöhung betrifft zahlreiche Neueinstellungen
Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 euro pro Stunde wird voraussichtlich mehr als jede achte sozialversicherungspflichtige Neueinstellung betreffen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Betroffene beschäftigungsverhältnisse und Unterschiede nach Arbeitszeit
Im Jahr 2023 lagen rund 13 Prozent der Neueinstellungen unterhalb der Marke von 13,90 Euro. Im Vergleich dazu sind etwa fünf prozent aller bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Besonders deutlich wirkt sich die Erhöhung bei Teilzeitjobs aus: Bei Neueinstellungen verdient rund jede sechste Person (16,7 Prozent) weniger als 13,90 Euro, bei Vollzeitstellen sind es 11,9 Prozent.
Auswirkungen auf die Beschäftigung
IAB-Forscher Martin Popp erklärte, dass Betriebe erfahrungsgemäß eher seltener neu einstellen, anstatt Kündigungen auszusprechen, wenn der Mindestlohn steigt. Daher sei es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind.
Regionale und branchenspezifische Unterschiede
Die Studie zeigt auch regionale Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Neueinstellungen bei 14,7 Prozent, in Westdeutschland bei 12,6 Prozent. Besonders betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft sowie das Gastgewerbe, wo mehr als die Hälfte der Neueinstellungen (53,2 Prozent) unterhalb des geplanten Mindestlohns entlohnt werden. In der Energieversorgung liegt der Anteil mit 24,1 Prozent ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt.
Grundlage der Studie
Die Ergebnisse der Studie basieren auf Daten der IAB-stellenerhebung und der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes.