Mehrheit der Länder-Justizminister offen für Catcalling-Verbot
Ergebnisse einer Umfrage
Die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer zeigt sich offen für ein Verbot verbaler sexueller belästigungen. Dies geht aus einer Erhebung des „Spiegel“ unter den Ländern hervor.
Aktuelle Rechtslage und politische Initiativen
Anzügliche Rufe und abfällige Kommentare sexueller Art, auch als catcalling bezeichnet, sind in Deutschland bislang in der Regel nicht strafbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt eine Änderung dieser Situation an. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union wurde vereinbart, zu prüfen, ob der strafrechtliche schutz vor belästigungen erweitert werden kann.
Im Februar, noch vor der Bundestagswahl, hatte das Land Niedersachsen einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, um das Strafrecht so zu ändern, dass Catcalling erfasst wird. Dieser Entwurf wurde jedoch von mehreren Ländern als zu vage kritisiert und abgelehnt. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sieht als Grund für das damalige Scheitern parteipolitische Auseinandersetzungen kurz vor der Bundestagswahl. Sie betonte, es gebe eigentlich eine breite Mehrheit für das Vorhaben.
Positionen der Bundesländer
Sieben Bundesländer sprechen sich laut der Umfrage für ein gesetzliches Verbot von Catcalling aus. Dazu zählen die SPD-geführten Länder Hamburg, Mecklenburg-vorpommern, Niedersachsen und Saarland sowie die CDU-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und thüringen. Kathrin Wahlmann (SPD) äußerte unverständnis darüber, dass das Zeigen eines Mittelfingers strafbar sei, nicht jedoch schwerwiegende verbale und non-verbale sexuelle Belästigungen. Aus Nordrhein-Westfalen hieß es, es handele sich nicht um eine Bagatelle, über die in Deutschland einfach hinweg gesehen werden könne.
Sechs Länder sind nicht eindeutig gegen ein Verbot, wollen jedoch zunächst einen konkreten Vorschlag abwarten. Einige Länder sehen praktische Schwierigkeiten. Bayern betonte,jede Form der sexuellen Belästigung nachdrücklich zu verurteilen,wies jedoch darauf hin,dass es schwierig sei,im Gesetz eine klare Grenze zwischen unangebrachten,aber noch zulässigen Äußerungen und unzulässigen Belästigungen zu ziehen.
Drei Länder, nämlich Berlin, Bremen und Sachsen, lehnen ein Verbot ab. Sie äußern zweifel daran, ob das Strafrecht das geeignete Mittel ist. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte, ein neuer Straftatbestand gegen Catcalling sei der falsche Weg.Nicht jede verbale Grenzüberschreitung sei ein Fall für die Strafjustiz.