GKV-Spitzenverband plant Klage gegen bundesregierung
Der GKV-Spitzenverband bereitet eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Hintergrund ist die aus Sicht des Verbandes bestehende staatliche Unterfinanzierung von Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeld-empfänger.
Abstimmung im Verwaltungsrat
Wie die „Bild“ berichtet, soll auf der Verwaltungsratssitzung am Donnerstag über die Einreichung der Klage abgestimmt werden. Gegenstand der Klage ist laut Beratungsunterlage die „unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden“.
Finanzierungsdefizit bei Beitragspauschalen
In einem Basispapier des verbandes wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlich gezahlte Beitragspauschale im Jahr 2022 bei monatlich 108,48 Euro lag. Die ausgabendeckende Beitragspauschale hätte demnach 311,45 Euro im Monat betragen müssen. Der spitzenverband rechnet damit, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich mit rund 10 Milliarden Euro durch diese Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge belastet wird.
Verantwortung des Bundes
Weiter heißt es, dass die GKV aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende eine Aufgabe erfülle, die in die alleinige Verantwortung des Bundes falle. Beklagte Partei ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Zuständig für die Klage ist das Landessozialgericht Nordrhein-westfalen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger
Bürgergeld-Empfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren eine unzureichende Finanzierung ihrer Beiträge aus dem Bundeshaushalt.