Gesetzliche Vorgaben zum Schutz sensibler Daten geplant
Nach dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung will die schwarz-rote Koalition im Bund den Schutz sensibler Daten zur kritischen Infrastruktur in Deutschland gesetzlich vorschreiben. Der SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl erklärte dem „Handelsblatt", angesichts der grundsätzlichen Bedrohungslage bestehe dringender HandlungsbedarfNach dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung will die schwarz-rote Koalition im Bund den Schutz sensibler Daten zur kritischen Infrastruktur in Deutschland gesetzlich verschärfen. Öffentliche Informationen über Stromleitungen, Knoten oder Kabel sollen demnach stärker begrenzt werden.
Forderungen nach Einschränkung öffentlich zugänglicher Informationen
Der SPD-digitalpolitiker Johannes Schätzl verwies auf die aktuelle Bedrohungslage. „Angesichts der grundsätzlichen Bedrohungslage besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Öffentlich frei zugängliche Informationen könnten ein reales Sicherheitsrisiko darstellen.
Es sei daher eine Abwägung zwischen Transparenz und Schutzinteressen erforderlich. Schätzl erklärte, er sehe keinen sachlichen Grund, warum allgemein zugänglich sein sollte, wo genau Leitungen, Knoten oder Kabel verlaufen.
Äußerungen von Kontrollgremium und Koalition
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU). „In einem akt politischer Naivität und kurzsichtigkeit wurde gläserne Transparenz unserer kritischen Infrastruktur sogar allzu oft über Sicherheitsinteressen gestellt“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der Vorfall in Berlin zeige in besonderem Maße, wie verwundbar Deutschland sei und welche Folgen Anschläge wie dieser für die Betroffenen nach sich ziehen könnten. Der Bund werde „alles dafür tun, gewalttätige Extremisten und Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen“, erklärte Henrichmann.
Kritis-Dachgesetz als zentrales Vorhaben
Ausgestaltung von Transparenz und schutz
Schätzl schlug vor, das parlamentarische Verfahren zum sogenannten Kritis-Dachgesetz zu nutzen, um die Balance zwischen Transparenz und Schutzzielen auszugestalten. Das Gesetz soll verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur schaffen, um Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen.
Henrichmann sagte, das Kritis-Dachgesetz könne nur der Anfang eines langen Weges hin zu gesellschaftlicher Widerstandsfähigkeit sein.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im November 2025 erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Im Rahmen einer Expertenanhörung wurden die vorgesehenen Transparenzpflichten bereits als problematisch kritisiert.











