Union und SPD planen härtere Strafen für „Femizide“
Union und SPD streben eine Verschärfung der Strafen für sogenannte „Femizide“ an. Der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Martin Plum, betonte in der „Süddeutschen Zeitung“, dass der strafrechtliche Schutz von Frauen konsequent verbessert werden müsse. Die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts erfordere eine klare gesetzgeberische Antwort.
Unterschiedliche Ansätze der Koalitionspartner
Laut einem Lagebericht des bundeskriminalamts wurden 2024 insgesamt 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 davon durch Personen aus ihrem näheren Umfeld. beide Koalitionspartner wollen den Mordparagrafen im strafgesetzbuch erweitern, jedoch auf unterschiedliche Weise. Die SPD fordert, Frauenhass und patriarchales Besitzdenken als Mordmerkmale aufzunehmen. Die Union hingegen möchte den Rahmen erweitern und hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der die „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ als Mordmerkmal vorsah.
Kontroverse innerhalb der Koalition
CDU-rechtspolitiker Plum sieht den Gesetzentwurf der Union als Maßstab, da er umfassend und praxistauglich sei. SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht und betont, dass der Gesetzentwurf der Union nicht die Gesprächsgrundlage sei. Ein neues Mordmerkmal solle den Unwert der Tat beschreiben, wie das besitzdenken von Männern gegenüber Frauen. Ziel sei es, noch in diesem Jahr eine gemeinsame Lösung zu finden.
Reaktionen und weitere schritte
Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden können. Justizministerin Hubig hatte vor einem „Schnellschuss“ gewarnt und darauf hingewiesen, dass Femizide bereits als Mord bestraft werden können. Der Deutsche Richterbund äußerte sich zurückhaltend und betonte, dass Strafverschärfungen allein nicht ausreichten.Es bedürfe präventiver Ansätze und effektiver Strafverfolgung, um hasskriminalität und geschlechtsspezifischer gewalt entgegenzutreten.











