Koalition streicht Fixkostendegression bei Haus- und Kinderärzten

Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

Die Fixkostendegression bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten soll wieder gestrichen werden. <h3>Entscheidung</h3> Regelung wird aufgehoben

Gevita Tagesresidenz

Union und SPD haben sich darauf verständigt, die umstrittene Fixkostendegression bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten wieder zu streichen. Das teilte Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-bundestagsfraktion, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit. Die Änderung soll im Rahmen der Notfallreform umgesetzt werden.

Beschluss und Zeitplan

Die Korrektur ist Teil der laufenden Beratungen über Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Ziel sei es, das parlamentarische Verfahren noch im Oktober abzuschließen. Damit sollen die Korrekturen rechtzeitig erfolgen, bevor die entsprechenden Regelungen des BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Zuvor hatte bereits der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel eine Rücknahme der Regelung angekündigt.

Begründung und Reaktionen

Pantazis nannte die Streichung eine wichtige Korrektur. „Das ist eine wichtige Korrektur und ein großer Erfolg für die ambulante Versorgung. Der Fixkostendegressionsabschlag wäre das falsche Instrument am falschen Ort gewesen“, erklärte er. Praxen, die zusätzliche Patienten aufnähmen und damit die Versorgung sicherten, „dürfen dafür nicht mit einer niedrigeren Vergütung bestraft werden.“

Mit dem BStabG sollte die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung bei steigenden leistungs- beziehungsweise einschreibemengen begrenzt werden. Für Haus- und Kinderärzte war dabei ein abschlag vorgesehen. Steigt die Zahl der behandelten Patienten über eine bestimmte Menge, hätte die Praxis für zusätzliche Leistungen weniger Geld bekommen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hatte vor den möglichen Folgen der Regelung gewarnt, auch für Vorsorgeuntersuchungen. BVKJ-Vizepräsidentin Anke Steuer sagte: „Man müsste sich im Extremfall überlegen, ob man Eltern sagt, Wir haben die Menge erfüllt und können einen weiteren Termin für eine U3 weder personell noch finanziell leisten.“

Widerspruch zur Primärversorgung

Pantazis verwies auf einen Widerspruch zur geplanten Stärkung der Primärversorgung. „Wir haben gerade in der Primärversorgung vielerorts einen Flaschenhals“, sagte er. Es sei nicht sinnvoll, Haus- und Kinderärzte einerseits zu entbudgetieren und ein stärker hausärztlich koordiniertes Versorgungssystem aufzubauen, andererseits aber Praxen finanziell zu bremsen, die mehr Patienten versorgten. „Die hausarztzentrierte Versorgung wollen wir stärken und weiterentwickeln“, so der SPD-Politiker.Dann könne man „nicht gleichzeitig finanzielle Anreize setzen, die ihre Ausweitung erschweren.“

Weitere Korrekturen und Hintergrund

Die Koalition plant weitere Korrekturen am BStabG. Dazu gehören Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung und die Rückkehr zur Pflicht für Krankenkassen,Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags individuell informieren zu müssen. Zudem sind zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der krankenhäuser in Höhe von 550 millionen Euro Teil des Pakets.

Das BStabG soll grundsätzlich dazu beitragen, den Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Zugleich sind weitere Strukturreformen geplant.Vorschläge dafür soll eine Kommission Ende des Jahres vorlegen.

Finanzielle Prioritäten

Pantazis hob hervor, die beitragssatzstabilisierung bleibe angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Es müsse aber genau geprüft werden, „wo wir sparen können und wo wir sparen dürfen“. Gerade in der primärversorgung dürfe es keine finanziellen Anreize geben, die Aufnahme zusätzlicher Patienten zu erschweren.

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