WWF begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Umweltschutzorganisation WWF hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen das Klimaschutzprogramm der Ampel-Regierung begrüßt. Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland, erklärte, das Gericht habe festgestellt, dass ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig sei, um Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen.
kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung
Raddatz kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung. Sie verglich das Vorgehen der Politik mit einem Spiel, bei dem Richtungswechsel auf gut Glück erfolgen. Bis März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Zudem steht die Aufstellung des Haushalts für 2027 an. Raddatz sieht darin eine Chance für eine wirkungsvolle Klimapolitik.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Klimaschutzprogramm Maßnahmen enthalten muss, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Das gericht kritisierte fehlerhafte Prognosen der Bundesregierung und eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die Bundesregierung kann selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen will, solange diese ausreichen, um das Klimazwischenziel 2030 zu erreichen.
Gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung
Unabhängig von der Gerichtsentscheidung ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, bis zum 25. März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Dieses muss nicht nur das Klimaziel 2030, sondern auch das Ziel für 2040 und die einzeljahre zwischen 2031 und 2040 einhalten.










