Karlsruhe verwirft Klage gegen Beratungszeit für Heizungsgesetz

Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Heizungsgesetz-Verfahren der Ampel-Koalition 2023 verworfen. Die Anträge seien unzulässig, so die Karlsruher Richter

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Bundesverfassungsgericht verwirft Organklage von Thomas Heilmann

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2023 abgewiesen. Die Karlsruher Richter erklärten die Anträge im Organstreitverfahren für unzulässig.

Begründung der Unzulässigkeit

Der Antragsteller habe seine antragsbefugnis nicht ausreichend dargelegt, teilte das Gericht mit. Heilmann habe insbesondere nicht überzeugend begründet, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz in seinem Recht auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt sein könnte.

Kritik am Gesetzgebungsverfahren

Heilmann hatte den Ablauf des Verfahrens als mangelhaft kritisiert. Er bemängelte, dass bis zur abschließenden beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.

Vorherige Entscheidungen im Eilverfahren

Im Eilverfahren hatte das Gericht dem Bundestag untersagt, die zweite und dritte Lesung in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Im Hauptsacheverfahren stellte das gericht jedoch fest, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen habe.

Urteil des gerichts

Heilmann argumentierte, dass das Verfahren die parlamentarische Willensbildung behindert habe. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundestag durch die Gestaltung des Verfahrens seine Rechte verletzt haben könnte. Die Entscheidung des Senats fiel einstimmig.

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