Bundeskabinett beschließt Einführung der Aktivrente
Die Bundesregierung hat die Einführung der geplanten Aktivrente beschlossen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den entsprechenden Gesetzentwurf, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Aktivrente soll ab 2026 gelten
Die Aktivrente soll zum 1. januar 2026 in Kraft treten. Sie richtet sich an Personen, die das gesetzliche rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten. vorgesehen ist eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat. Nach Angaben des Finanzministeriums werden Rentnerinnen und Rentner dadurch jährlich um bis zu 890 Millionen Euro entlastet.
Begünstigte Personengruppen
Von der Aktivrente profitieren sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter überschritten haben. Selbstständige und Beamte sind von der Regelung ausgenommen.Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob bereits eine rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wird.Voraussetzung ist das Überschreiten der Regelaltersgrenze, die derzeit mit Vollendung des 67.Lebensjahres erreicht wird. Übergangsregelungen bleiben bestehen.
Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.
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