Bundesjustizministerin fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Bundesjustizministerin stefanie Hubig (SPD) plädiert für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) erklärte sie, dass gute Gründe für eine Entkriminalisierung sprechen.
Kritik an Ersatzfreiheitsstrafen
Hubig hinterfragt die Sinnhaftigkeit der bisherigen Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen. Sie äußerte Zweifel daran, ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und deshalb im Gefängnis landen, tatsächlich dorthin gehören.
Belastung der Justiz
Die Ministerin wies auf die Belastungen für die Behörden durch die Strafverfolgung hin. die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. dabei müsse auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Aktuelle Rechtslage
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.



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