Justizministerin befürwortet Reform des Paragrafen 218
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Reform des paragrafen 218 aus, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt. Diese Entscheidungen seien für die betroffenen Frauen meist existenziell, erklärte hubig gegenüber der „Zeit“. Sie halte es im Interesse der Frauen und vieler Ärzte für hilfreich, klarzustellen, dass ein schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sei. Aus ihrer sicht habe das Thema im Strafrecht keinen platz.
Keine Gesetzesänderung in aktueller Koalition erwartet
Hubig geht nicht davon aus, dass das Gesetz in der aktuellen Koalition geändert werden kann. Das Thema sei stark umkämpft und werde voraussichtlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode sein.
Debatte um Verfassungsrichterwahl
Die Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen bestimmte auch die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf, deren Wahl zur Verfassungsrichterin im Sommer scheiterte. Hubig zeigte sich über den Vorgang im Bundestag erschüttert. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz sei geschwächt worden. Sie betonte, dass es zuvor einen solchen Fall nicht gegeben habe und zeigte sich erleichtert, dass im zweiten Anlauf drei ebenfalls qualifizierte Kandidaten gewählt wurden. Den Umgang mit Brosius-Gersdorf bedauere sie sehr und würdigte deren Haltung.
Keine unterstützung für AfD-Vorschlagsrecht bei Verfassungsrichtern
Ein vorschlagsrecht der AfD für Richter am bundesverfassungsgericht lehnt Hubig ab. Bei der Auswahl der Kandidaten komme es auf exzellente juristische Qualifikation und ein Bewusstsein für die Tragweite der Entscheidungen des Gerichts an. Einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen, halte sie für nicht vertretbar.
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