Grüne fordern zügige Wahl neuer Verfassungsrichter
Die Grünen drängen Union und SPD, die Wahl neuer Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht zu beschleunigen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann erklärte gegenüber den zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass das höchste Gericht des landes nach dem außergewöhnlichen Vorgang um die Richterwahl in einer Hängepartie stecke. Die Verantwortung dafür sieht Haßelmann vor allem bei Jens Spahn (CDU) und der Unionsfraktion, die ihrem Vorsitzenden in dieser Frage die Gefolgschaft verweigert habe, aber auch bei der Koalition insgesamt.
Warten auf die Wahl
Haßelmann betonte, dass weiterhin zwei vom Richterwahlausschuss gewählte Personen auf ihre Wahl in das bundesverfassungsgericht warteten. Sie bezeichnete es als eine Frage von respekt und Höflichkeit, die Wahl zügig abzuschließen.
Kritik an fehlender Gesprächsbereitschaft
Grüne und Linke kritisierten, dass die Koalitionsfraktionen bislang nicht das Gespräch mit ihnen über einen neuen Anlauf für die Wahl gesucht hätten. Haßelmann erklärte, eine erfolgreiche Richterwahl erfordere in dieser Wahlperiode Stimmen aus der demokratischen Opposition. Bislang habe jedoch niemand mit den Grünen über eine vorgeschlagene Person gesprochen.
Stil der kommunikation und Misstrauen zwischen Koalitionspartnern
haßelmann äußerte zudem Kritik am Vorgehen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Matthias miersch, der zwar eine Personalie angekündigt, aber keinen Namen genannt habe. Dies zeige, wie tief das Misstrauen zwischen den Koalitionspartnern sitze. Die Grünen erwarten laut Haßelmann zeitnahe Gespräche mit den demokratischen Fraktionen des Bundestags und eine absicherung demokratischer Mehrheiten für die Richterwahl.
Stellungnahme der linken
Clara Bünger, stellvertretende vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, äußerte gegenüber den Funke-Zeitungen, sie halte nichts von dem Verhalten der Union gegenüber der Linken. Sie forderte die Union auf, Verantwortung zu übernehmen, das Gespräch mit der Linken zu suchen und stabile Mehrheiten für das Bundesverfassungsgericht auszuloten.
Hintergrund zur Wahl der Verfassungsrichter
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für die wahl ist in beiden Gremien eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Vergangenheit einigten sich die für eine solche Mehrheit notwendigen Parteien informell auf einen Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union,SPD,Grüne und bislang FDP nach der bundestagswahl gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr erreichen,benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag zusätzlich die Stimmen der Linken oder der afd.