Oberlandesgericht Köln lässt Hauptverhandlung in Cum-Ex-Affäre zu
Das Oberlandesgericht Köln hat die Hamburger Cum-Ex-Affäre um die Traditionsbank MM Warburg zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese soll vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn stattfinden,wie der WDR am Freitag berichtete.
Vorwürfe gegen Finanzbeamtin
Im Zentrum der verhandlung steht die Hamburger Finanzbeamtin P. Ihr wird vorgeworfen, der Bank geholfen zu haben, 90 Millionen Euro unrechtmäßig vereinnahmtes Steuergeld zu behalten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat eine umfangreiche Anklage wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ gegen P. eingereicht.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das Landgericht Bonn hatte die Anklage zunächst abgelehnt, da es keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für strafbares Handeln sah. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde ein und erhielt nun vom Oberlandesgericht Köln Recht. Der Senat erkannte, dass einzelne handlungen von P. isoliert betrachtet geringes Gewicht haben könnten. In der Gesamtschau mit belastenden Umständen verstärken sich jedoch die Verdachtsmomente.
Erstmals Vertreterin des Staates angeklagt
In der Cum-Ex-Affäre wird damit erstmals eine Vertreterin des staates angeklagt. Bisher mussten sich vor allem Banker, Steueranwälte und Aktienhändler verschiedener Firmen vor Gericht verantworten.



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