Grenzen: Bund hat keinen Daten über Asyl-Auslastung der Kommunen

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<h3>Keine Daten des Bundes zur Auslastung der Kommunen bei Asylsuchenden</h3> Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Daten zur Auslastung der Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden, obwohl diese Information als zentrales Argument für die Einführung von Grenzkontrollen genannt wird

Bund hat keine eigenen Daten zur Auslastung der Kommunen bei⁢ Asylsuchenden

Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse‌ zur Auslastung der Kommunen bei der​ Unterbringung von Asylsuchenden. ​Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die ‍die „Rheinische Post“ berichtet.

Antwort des Bundesinnenministeriums

Auf die Frage⁣ der Grünen, aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer oder Kommunen der Bundesregierung​ aktuelle schriftliche Informationen zur Auslastung bezüglich der Unterbringung und Versorgung von⁤ Asylsuchenden vorlägen und in wie vielen dieser Aufnahmeeinrichtungen eine Überlastung zu verzeichnen sei, ⁢antwortete⁢ das Ministerium: „Der Bundesregierung liegen umfassende eigene Erkenntnisse zu den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und kommunen‍ im Sinne der ⁢Fragestellung nicht ⁤vor.“

Zuständigkeit der Länder und ⁣aktuelle ‌Zahlen

Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden seien die Länder zuständig. Mit Stand⁢ März 2025 seien an die Europäische Asylagentur 399.524 Personen in ‍Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldet ​worden.⁣ Diese Zahl beinhalte ‌auch ukrainische⁣ Schutzsuchende, ⁢die nicht unter den Begriff der Asylsuchenden fallen, heißt es in der Antwort der ⁤Bundesregierung.

Kritik aus der Grünen-Fraktion

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, äußerte Kritik an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Sie bemängelte, dass die andauernden Grenzkontrollen ‍und ⁣Zurückweisungen mit einer vermeintlichen Notlage⁢ begründet würden, obwohl kein Überblick über die​ tatsächliche Situation in‌ den Kommunen bestehe.​ Mihalic betonte, dass die Belange und Sorgen der ​Kommunen nicht ausreichend ⁤berücksichtigt würden.


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