Bund hat keine eigenen Daten zur Auslastung der Kommunen bei Asylsuchenden
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur Auslastung der Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Antwort des Bundesinnenministeriums
Auf die Frage der Grünen, aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer oder Kommunen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informationen zur Auslastung bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden vorlägen und in wie vielen dieser Aufnahmeeinrichtungen eine Überlastung zu verzeichnen sei, antwortete das Ministerium: „Der Bundesregierung liegen umfassende eigene Erkenntnisse zu den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und kommunen im Sinne der Fragestellung nicht vor.“
Zuständigkeit der Länder und aktuelle Zahlen
Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden seien die Länder zuständig. Mit Stand März 2025 seien an die Europäische Asylagentur 399.524 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldet worden. Diese Zahl beinhalte auch ukrainische Schutzsuchende, die nicht unter den Begriff der Asylsuchenden fallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Kritik aus der Grünen-Fraktion
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, äußerte Kritik an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Sie bemängelte, dass die andauernden Grenzkontrollen und Zurückweisungen mit einer vermeintlichen Notlage begründet würden, obwohl kein Überblick über die tatsächliche Situation in den Kommunen bestehe. Mihalic betonte, dass die Belange und Sorgen der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt würden.