Gesundheitsministerium will bei Krankengeld und Zahnersatz kürzen

Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl (Archiv)
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<h3>Geplante Änderungen bei Krankengeld und Zahnersatz</h3> Die Bundesregierung plant, zur Stabilisierung der Krankenkassen das Krankengeld und die Erstattung beim Zahnersatz zu reduzieren. Laut einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll das Krankengeld um fünf Prozentpunkte gesenkt werden. Dies sei vor dem Hintergrund des im internationalen Vergleich hohen Absicherungsniveaus durch Lohnfortzahlung und Krankengeldleistungen vertretbar, berichtet die "Rheinische Post". <h4>Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz</h4> Zusätzlich sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bis 2020 geltende Niveau zurückgeführt werden. Diese Maßnahmen sind Teil des "Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Geplante Reformen zur Stabilisierung der Krankenkassen

Die Bundesregierung plant, das Krankengeld und die erstattung beim Zahnersatz zu reduzieren, um die Krankenkassen zu stabilisieren. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, das Krankengeld um fünf Prozentpunkte zu senken. Dies sei angesichts des im internationalen Vergleich hohen Absicherungsniveaus durch Lohnfortzahlung und Krankengeldleistungen vertretbar, berichtet die „Rheinische Post“.

Änderungen bei Zahnersatz und Beitragsbemessungsgrenze

Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen auf das bis 2020 geltende Niveau reduziert werden. Angesichts der Finanzierungslücken sei ein Beitrag der Versicherten unvermeidlich. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um rund 300 Euro angehoben. Derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich. Diese Maßnahme soll die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket leisten.

Rückzahlung von krediten

Der Bund plant, den Krankenkassen mehr Zeit zur Rückzahlung von Krediten zu geben. Die Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro soll auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben werden.


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