Geplante Reformen zur Stabilisierung der Krankenkassen
Die Bundesregierung plant, das Krankengeld und die erstattung beim Zahnersatz zu reduzieren, um die Krankenkassen zu stabilisieren. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, das Krankengeld um fünf Prozentpunkte zu senken. Dies sei angesichts des im internationalen Vergleich hohen Absicherungsniveaus durch Lohnfortzahlung und Krankengeldleistungen vertretbar, berichtet die „Rheinische Post“.
Änderungen bei Zahnersatz und Beitragsbemessungsgrenze
Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen auf das bis 2020 geltende Niveau reduziert werden. Angesichts der Finanzierungslücken sei ein Beitrag der Versicherten unvermeidlich. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um rund 300 Euro angehoben. Derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich. Diese Maßnahme soll die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket leisten.
Rückzahlung von krediten
Der Bund plant, den Krankenkassen mehr Zeit zur Rückzahlung von Krediten zu geben. Die Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro soll auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben werden.


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