Kanzleramtschef Frei lehnt Erhöhung der Erbschaftsteuer ab
Kanzleramtschef thorsten Frei (CDU) hat Überlegungen,die Erbschaftsteuer bei der Weitergabe von Unternehmen anzuheben,eine klare Absage erteilt. Auch innerhalb der eigenen Partei gibt es entsprechende Diskussionen.
Komplexität der Erbschaftsteuer
Frei erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“,die Erbschaftsteuer sei hoch komplex und hohe Privatvermögen würden bereits besteuert. Besonders problematisch werde es beim Generationenwechsel in Familienunternehmen. eine Verschärfung der Steuerregelungen könnte dazu führen, dass Unternehmen verkauft werden müssten. Frei betonte, dass ein Investor beispielsweise im Schwarzwald Know-how und Arbeitsplätze verlagern könnte.
auswirkungen auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Frei wies darauf hin, dass Kapital, das als steuer abgeführt werde, für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fehle. Die Erbschaftsteuer sei daher immer auch ein Thema der Strukturpolitik. Frühere Regelungen seien nicht zufällig vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Planbarkeit für Unternehmen und Vermögensbildung
Spekulationen über mögliche Änderungen der erbschaftsteuer schafften Unsicherheit, so Frei. Unternehmen benötigten jedoch Planbarkeit. Weniger Vermögensungleichheit könne vor allem durch die Förderung der Vermögensbildung erreicht werden. Frei verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Einführung der Frühstart-Rente.